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In unserer Schule lebst du in einer
Gemeinschaft und wir legen besonderen Wert auf gegenseitige Achtung und
Höflichkeit (Grüßen, Umgangston, Verhalten……)! |
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In der Schule wird nicht
herumgerannt, es werden keine MitschülerInnen gefährdet! |
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Alle unsere SchülerInnen betreten
die Schulräume nur mit Hausschuhen! |
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Die SchülerInnen haben anständige,
saubere Kleidung zu tragen! |
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Spätestens 10 Minuten vor
Unterrichtsbeginn finden sich die SchülerInnen |
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in den Klassen
ein, richten Hefte und Bücher her und bereiten sich in Ruhe |
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auf den Unterricht vor. |
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Nach dem Unterricht dürfen sich
SchülerInnen nicht mehr in der Schule aufhalten! |
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Die SchülerInnen sind verpflichtet
alle erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und sie in einem
ordentlichen Zustand zu erhalten! |
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An Schulveranstaltungen wie Theater,
Wandertag, Sportveranstaltungen, Wasserschule, Projekttage,... sind alle
SchülerInnen verpflichtet, teilzunehmen! |
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Das Schulgrundstück darf von
SchülerInnen während des Unterrichts nicht ohne Erlaubnis verlassen werden! |
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Die Klassen werden stets sauber
verlassen! Mülltrennung nicht vergessen! |
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Arztbesuche
sollten möglichst in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden! |
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Die Schule übernimmt keinerlei
Haftung für abhanden gekommenes Geld und in Verlust geratene Gegenstände.
Wertgegenstände sind in der Schule unerwünscht! |
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Diebstähle werden zur Anzeige
gebracht! |
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Handys
sind in der Schule auszuschalten! Verwendung nur außerhalb des
Schulgebäudes. |
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An unserer Schule gilt strengstes Rauchverbot! |
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Bei mutwilliger Beschädigung
fremden Eigentums hat der Erziehungsberechtigte des Schülers/der
Schülerin den Schaden nach Anhörung aller Beteiligten zu ersetzen. |
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Besondere Vorkommnisse auch
außerhalb der Schule, die die Sicherheit des Schülers/ der Schülerin und den
Ruf der Schule gefährden, müssen der Schulleitung sofort gemeldet werden!
Unfälle am Schulweg sind in der Direktion zu melden! |
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Bleibt ein Schüler/ eine Schülerin
vom Unterricht fern, ist die Schule sofort zu benachrichtigen. Bei
einer länger als eine Woche dauernden Krankheit kann ein ärztliches
Zeugnis verlangt werden. |
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Jede Änderung der Wohnadresse
und Telefonnummern, die den Schüler/die Schülerin betreffen, sind dem
Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu melden. |
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Die Lehrkraft ist berechtigt, dem
Schüler/der Schülerin elektronische Spiele und ähnliches abzunehmen, sofern
diese(r) damit den Unterricht stört |
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bzw. dem Unterricht nicht folgt. Das
betreffende Spielzeug o.ä. wird nur dem Erziehungsberechtigten ausgehändigt. |
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Eine Verletzung der Schul- und Hausordnung zieht Konsequenzen mit sich! |