Schulforum

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Teilnehmer:

SchulleiterIn  ( Vorsitz ); alle KlassenlehrerInnen; je ein Klassenelternvertreter; 

 

Termin:  

Innerhalb der ersten neun

 

Dem Klasseneltervertreter steht zu:

Mitwirkungsrecht:

bulletRecht auf Anhörung.
bulletRecht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern der Schüler allgemein betreffen.
bulletRecht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungsnahme.
bulletRecht auf Beteiligung der Wahl von Unterrichtsmittel.

 

Kompetenzen des Schulforums, soweit sie mehr als eine Klasse betreffen:

Entscheidungskompetenzen:

bullet

Bei der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen. soweit es Kosten und Wahlmöglichkeiten betrifft.

bullet

Bei der Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung.

bullet

Hausordnung.

bullet

Bei der Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen.

bullet

Bei der Bewilligung zur Organisation zur Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen.

bullet

Bei der Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung und der Schulgesundheitspflege.

Beratungskompetenzen:

bullet

Über wichtige Fragen des Unterrichts betreffend.

bullet

Über Fragen der Erziehung betreffend.

bullet

Über Termine und Art des Eltersprechtages.

bullet

Über die Wahl der Unterrichtsmittel.

bullet

Über die Verwendung von Budgetmittel.

bullet

Über Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

 

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Stand: 26. Februar 2013