Die 15. Schulorganisations-Novelle ist seit September 1993 in Kraft
und besagt, dass der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht behinderter
Kinder in das Regelschulwesen übernommen wurde.
Eine Integrationsklasse besuchen jene Schüler, die entweder körperliche
Gebrechen, Sinnesbehinderungen, Lerndefizite bzw. Teilleistungsschwächen
und/oder in ihrem sozialen Bereich Störungen aufweisen.
Absicht der schulischen Integration ist es Berührungsängste und
Ablehnung Behinderter gegenüber zu durchbrechen, zu gegenseitiger Hilfe zu
erziehen, Einfühlungsvermögen und Sensibilität füreinander zu entwickeln.
Durch kollegiale Zusammenarbeit und Erfahrung kompetenter
Sonderschulpädagogen und Volksschullehrer konnte dieses moderne Anliegen
der Pädagogik an unserer Schule zur vollsten Zufriedenheit umgesetzt werden.
In zahlreichen Seminaren und Kursen haben sich unsere Pädagogen
fortgebildet und die Methodik des Unterrichts auf die Form des kindbezogenen
"offenen Lernens" eingerichtet. In mühevoller Kleinarbeit werden
gemeinsam Wochenplanung, Lernspiele und Unterrichtsmittel vorbereitet. Auch die
Klassenräume erhielten eine wohnliche Atmosphäre.
Es liegt jedoch in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihren von Natur
aus benachteiligten Sprössling in eine Integrationsklasse, in die
Allgemeine Sonderschule oder in die Sonderschule für Schwerstbehinderte in
Wolfsberg geben. Sie müssen also entscheiden in welchen Schultype ihr Kind
besser aufgehoben ist. Beispielsweise lernen Kinder in der
Schwerstbehindertenschule viel Lebenspraktisches und können auch gezielte
Therapien erhalten.